Kein Scherz: Presseanwalt erleidet Bruchlandung mit fliegendem Gerichtsstand
Das Amtsgericht Charlottenburg hat Mitte November zwei Urteile (226C130-10, 226 C 128/10) gefällt, die für die deutsche Blogosphäre von großer Bedeutung sein könnten. Nach den beiden Entscheidungen kann bei Internetdelikten der so genannte “fliegende Gerichtsstand” nur in Ausnahmefällen in Anspruch genommen werden. Das heißt, wenn ein Kläger zvilrechtlich gegen Inhalte im Netz vorgeht – im [...]
