Politik

Three Strikes reloaded

Während in der Blogosphäre nach dem US-Gesetzesvorschlag SOPA noch heftig das völkerrechtliche „Anti-Counterfeiting Trade Agreement“ (ACTA) diskutiert wird, scheint – quasi im Windschatten der ACTA-Proteste – hierzulande gerade eine eigenständige Debatte zum Urheberrecht im Netz wiederbelebt zu werden. Am vergangenen Freitag wurde eine juristische Einschätzung der Kölner Forschungsstelle für Medienrecht veröffentlicht, die sich ganz konkret mit der Einführung von urheberrechtlichen Warnhinweisen von Zugangsprovidern gegenüber ihren Kunden, landläufig gerne als „Two- bzw. Three-Strikes-Modelle“ bezeichnet, beschäftigt.

Die vom Bundeswirtschaftsministerium in Auftrag gegebene Studie hält im Ergebnis das „Modell der vorgerichtlichen Mitwirkung der Zugangsanbieter […] vor dem Hintergrund des internationalen und europäischen Rechtsrahmens [für] zulässig“. Das Ministerium will nun darauf aufbauend „den Dialog mit den Beteiligten aufnehmen“ und „noch im ersten Halbjahr 2012 zu einer Entscheidung“ kommen. Es könnten also für Deutschland plötzlich Fakten geschaffen werden, während anderswo die Protestwelle gegen ACTA gerade von den Blogs auf die Straßen schwappt. Grund genug, hier nochmals zu erläutern, was hinter diesen sog. Two- bzw. Three-Strikes Modellen steht und welchen Bedenken sie begegnen. (Weiterlesen)

SOPA – und ewig locken die Netzsperren

Während in Deutschland kurz vor Jahresende mit der Abschaffung des Zugangserschwerungsgesetzes ein erstes Fazit der seit 2009 intensiv geführten Netzpolitikdebatte gezogen wurde, erreichen uns aus den USA derzeit gegenläufige Signale.

Dort entzündet sich an einem neuen Gesetzesplan aktuell  eine Grundsatzdebatte um die staatliche Regulierung des Internets. Der US-Zankapfel heißt SOPA („Stop Online Piracy Act“). Bei dem Ende Oktober von einer Gruppe von 13 Abgeordneten im US-Repräsentantenhaus eingebrachten Entwurf geht es anders als seinerzeit in Deutschland jedoch nicht um die Eindämmung von Kinderpornografie, sondern um das Urheberrecht.  Künftig sollen nach dem Entwurf bei behaupteten Urheberrechtsverletzungen den Rechteverwertern in Kooperation mit dem US-Justizministerium weitreichende international wirkende Eingriffsbefugnisse an die Hand gegeben werde. (Weiterlesen)

Abschied vom Zugangserschwerungsgesetz: Das Ende vom Anfang der Netzpolitik

Der Anfang vom Ende: Die Familienministerin präsentierte 2009 freiwillige Provider mit STOPP-Schild. (Foto: dpa)

Gestern Abend hat der Deutsche Bundestag ein Gesetz verabschiedet. Selten war die Formulierung für diese Routinetätigkeit von Parlamenten so zutreffend wie in diesem speziellen Fall. Denn mit dem Beschluss der Drucksache 17/6644 wurde das „Verabschieden“ einmal ganz wörtlich genommen und das sogenannte Zugangserschwerungsgesetz aufgehoben, mit dem die damalige große Koalition noch im Jahr 2009 der Kinderpornografie im Netz mittels Netzsperren habhaft werden wollte.

Heute lässt sich rückblickend feststellen: Das Gesetz war nicht weniger als die Initialzündung für die Etablierung der Netzpolitik als ernst zu nehmendes Politikfeld in Deutschland. Es kam zu einer Zeit, als Internetpolitik vielfach noch Rundfunkpolitik war und von den Staatskanzleien der Länder und dem Kulturstaatsminister in Staatsverträgen verwaltet wurde, wie eben auch schon in den Jahrzehnten zuvor. (Weiterlesen)

IPv6 – viel Aufregung um… was eigentlich?

Backbone-RouterMan mag es gerne als Beleg der neuen netzpolitischen Sensibilität sehen: Obwohl das neue Internetprotokoll IPv6 im Surfalltag der Internetnutzer noch nicht wirklich angekommen ist, findet es sich mittlerweile verlässlich auf der politischen Tagesordnung. Die Grundstimmung dort hat teils regelrecht alarmistische Züge angenommen. Auch wenn Vergleiche mit der Kernspaltung erfreulicherweise eher die Ausnahme sind – IPv6 wird vor allem aus der Perspektive des Datenschutzes derzeit als große Bedrohung dargestellt. Auch deshalb hat der Bundesbeauftragte für Datenschutz für heute zu einer Konferenz zum Thema nach Berlin geladen.

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„Fair Use“ gleich faires Urheberrecht?

Das Urheberrecht – so lautet ein etwas ausgereiztes Bonmot –  war schon immer eine Reaktion auf technische Entwicklungen. Juristen erinnern sich etwa an Urteile des Bundesgerichtshofs zur Behandlung von Tonbandgeräten aus den 60er Jahren.  So gesehen sind auch die hitzigen politischen Diskussionen der letzten Jahre um das Urheberrecht alles andere als überraschend. Sie tragen schlicht die Frage in sich: Wie sollen wir umgehen mit dem Netz?

Schon seit langer Zeit verrennt sich diese wichtige Diskussion im Totschlagaspekt der schwierigen Rechtsdurchsetzung in einem globalen Medium – und landet mit schöner Zuverlässigkeit bei den Internet-Zugangsanbietern als Gatekeeper des Rechts.  Three Strikes, Two Strikes  oder auch Netzsperren heißen die Antwortversuche der Bewahrer eines möglichst sanktionsstarken Individualrechts. Die Kulturflatrate steht als Gegenmodell derer im Raum, die individuelle Lizenzen für private Nutzer für gänzlich überholt halten. Auch dieses Modell setzt übrigens in der Regel auf die Zugangsanbieter  – nicht als rechtliche Gatekeeper, aber als Einzugsstelle. (Weiterlesen)

Kiel – das deutsche Las Vegas?

Selten hatten Vergleiche mit der Stadt Kiel so einen hohen Glamour-Faktor wie in den letzten Monaten. Nicht weniger als das deutsche Las Vegas entstehe dort gerade durfte man verschiedentlich lesen. Dahinter stecken weder spektakuläre Hotelbebauungspläne in der Kieler Innenstadt, noch droht der schleswig-holsteinischen Landeshauptstadt akut die Verwüstung. Der Anlass für die Vergleiche trägt stattdessen einen eher sperrigen Namen: Gesetz zur Neuordnung des Glücksspiels.

Was also ist passiert? Seit Jahren stören sich die Europäische Kommission und der Europäische Gerichtshof daran, wie in Deutschland der Glücksspielmarkt organisiert und reguliert ist – nämlich als strikt staatliches Monopol für den Lotto- und Sportwettenmarkt. Die zuständigen Bundesländer argumentieren stets mit Suchtprävention und Spielerschutz – und kassieren mit Lotto und Oddset Milliarden. Verboten ist seit 2008 nicht zuletzt jegliches Internetglücksspiel, was zu einem florierenden Graumarkt geführt und einigen Internet-Zugangsanbietern sogar Sperrverfügungen für Webseiten beschert hat – allen politischen Entwicklungen um die Netzsperren zum Trotz. (Weiterlesen)