Politik

“Ich fühle mich nicht machtlos” – Manuel Höferlin im Interview zur Netzpolitik

Am 22. September 2013 wird der 18. Deutsche Bundestag gewählt. Das Internet als Wahlkampfthema hat dabei mehr Bedeutung als jemals zuvor. Netzpolitik mag im Jahr 2013 zwar noch nicht wahlentscheidend sein, doch keine Partei kann sich leisten, kein netzpolitisches Konzept zu haben. Und nicht zuletzt: Das Internet spielt als Kommunikationsplattform im Wahlkampf der Parteien und jedes einzelnen Bundestagskandidaten eine kaum zu unterschätzende Rolle. Im 1&1 Blog setzen wir uns in den nächsten Monaten in loser Folge in Artikeln und Interviews mit der Bundestagswahl und den verschiedenen Facetten der Netzpolitik auseinander – wir schauen in die Wahlprogramme und sprechen mit den netzpolitischen Gesichtern der verschiedenen Parteien. Und wir freuen uns auf Ihr Feedback! Den Anfang macht ein Gespräch mit dem FDP-Bundestagsabgeordneten Manuel Höferlin.

Herr Höferlin, Ihre erste Legislaturperiode als Bundestagsabgeordneter neigt sich langsam dem Ende zu. Begeistert oder auch ein bißchen ernüchtert vom Berliner Politikbetrieb?

Wenn ich zurückblicke, kann ich für mich persönlich sagen, dass ich im Berliner Politikbetrieb viel dazu gelernt habe. Ich bin nach wie vor begeistert von Politik, auch wenn es dazu gehört ab und zu ernüchtert zu werden. Politische Meinungsbildung benötigt einfach Zeit. Das ist der Demokratie – wenn Sie so wollen – systemimmanent. Damit es voran geht, ist es wichtig eine stabile Mehrheit und Regierung zu haben – so wie jetzt. Wir haben in diesen vier guten Jahren der christlich-liberalen Koalition viel erreicht und trotzen der Wirtschaftskrise erfolgreich. Meine persönliche Begeisterung und mein Engagement halten weiter an. (Weiterlesen)

Presse-Leistungsschutz – alle Klarheiten beseitigt?

Am vergangenen Freitag hat der Bundestag mit den Stimmen der Regierungskoalition das hochumstrittene Leistungsschutzrecht für Presseverlage im Bundestag beschlossen. Unsere prinzipiellen Bedenken hatten wir schon vor einigen Wochen hier im Blog erläutert. Auch wenn noch die Beratungen im Bundesrat ausstehen, so lohnt doch ein genauerer Blick auf das, was – mit einer bedeutsamen Last-Minute Änderung  im Rechtsausschuss – nun Gesetz werden soll. Damit wird es hier allerdings gleich zwangsläufig etwas juristisch.

Die geänderte zentrale Passage des beschlossenen Gesetzestextes lautet:

[§87 f Abs. 1 UrhG] „Der Hersteller eines Presseerzeugnisses (Presseverleger) hat das ausschließliche Recht, das Presseerzeugnis oder Teile hiervon zu gewerblichen Zwecken öffentlich zugänglich zu machen, es sei denn, es handelt sich um einzelne Wörter oder kleinste Textausschnitte.“

Die Nutzung von Presseartikeln, vor allem aber auch von Teilen hiervon in Suchmaschinen und Aggregatoren soll demnach nur bei Vorliegen einer Lizenz des Verlages erlaubt sein, aber „einzelne Wörter oder kleinste Textausschnitte“ werden von eben dieser Lizenzpflicht ausgenommen.

Häh?

(Weiterlesen)

Leistungsschutzrecht für Presseverlage – Der Teufel steckt im Prinzip

Das sogenannte Leistungsschutzrecht für Presseverlage beschäftigt die deutsche Politik seit nunmehr gut vier Jahren. Jetzt nähert sich das Thema der politischen Zielgeraden im Bundestag. Am Mittwoch berät der Rechtsausschuss mit diversen Sachverständigen aus den Lagern der Kritiker wie auch der Befürworter den Gesetzentwurf der Bundesregierung. Die Regierungskoalition scheint trotz denkbar breiter Kritik, nicht zuletzt aus den eigenen Reihen, daran festhalten zu wollen, Presseverlagen hier ein neues Verwertungsrecht einzuräumen. In der Folge wäre künftig die Nutzung sogenannter „Snippets“ – also kurzer Textauszüge aus Webseiten – durch gewerbliche Suchmaschinen und andere Aggregatoren nur noch mit Zustimmung der Verlage erlaubt. In der Praxis liefe dies mit ziemlicher Sicherheit und trotz politisch gegenläufiger Hoffnungen auf eine neue Verwertungsgesellschaft, ähnlich der GEMA oder der VG Wort  hinaus. Über diese müssten künftig solche Snippets lizenziert werden. (Weiterlesen)

Der neue EU-Datenschutz: Wie sicher ist der „sichere Hafen“?

Datenübertragungen ins Ausland – „safe harbor“ & Co.

Angesichts der globalen Vernetzung sind Datenübertragungen ins Ausland eher die Regel, nicht die Ausnahme. Das gilt nicht nur innerhalb Europas, sondern natürlich auch darüber hinaus. Werden Daten aus der EU „exportiert“, stellt sich aus datenschutzrechtlicher Sicht die Frage der Zulässigkeit. Denn im „Importland“ mag ein niedrigeres Datenschutzniveau gelten, so dass aus Sicht des Betroffenen mit der Übertragung ins Ausland die Gefahr einhergeht, den Schutz des europäischen Datenschutzrechts zu verlieren. (Weiterlesen)

Der neue EU-Datenschutz: Gleiches Recht für alle?

Geht es um einen modernen Datenschutz im Internet ist es gar nicht so leicht, Aspekte zu finden, bei denen sich praktisch alle einig sind. Eine Ausnahme ist der nahezu unisono ertönende Ruf nach einer internationalen Harmonisierung des Datenschutzrechts, also nach möglichst gleichen Regeln für alle. Unabhängig davon, wo ein Nutzer am Rechner sitzt oder von wo ein Internet-Unternehmen seine Dienste anbietet. Wirtschaft, Verbraucherschützer, Politik – alle scheinen sich im Grunde einig. Ein leichtes Spiel also? Längst nicht so leicht, wie es auf den ersten Blick scheint, denn der Teufel steckt auch hier im Detail. (Weiterlesen)

Die „Button-Lösung“ – Auswirkungen für den gesamten E-Commerce

online-kaufen-original-fotolia
© alain wacquier – Fotolia.com

In den letzten Tagen häufen sich Presseberichte zur sogenannten „Button-Lösung“, mit der die Bundesregierung Kostenfallen im Internet bekämpfen möchte. Am Montag hat das Bundesjustizministerium die Werbetrommel für die neue Regelung gerührt, die am morgigen 1. August in Kraft tritt.

Angesichts der üblichen Kommunikation zum Thema, die den Kampf gegen „Abofallen“ als Ziel des Gesetzes in den Mittelpunkt stellt, bedarf es einer wichtigen Klarstellung: Das neue Gesetz betrifft mitnichten nur betrügerische oder irreführende Angebote, sondern faktisch jeden, der in Deutschland E-Commerce-betreibt! Damit keine Missverständnisse entstehen: Wir begrüßen die mit der Button-Lösung verbundene Beseitigung bestehender Rechtsunsicherheiten ausdrücklich, denn die klaren neuen Regelungen werden letztendlich für eine europaweit einheitliche Gestaltung von E-Commerce-Angeboten sorgen. (Weiterlesen)