1&1 löscht Vorratsdaten

Das Bundesverfassungegericht hat heute sein Urteil zur Verfassungsbeschwerde gegen die Vorratsdatenspeicherung verkündet. Zur Überraschung vieler Beobachter hat das Gericht die deutsche Umsetzung der EU-Richtlinie 2006/24/EG vollständig als nicht vereinbar mit Artikel 10 des Grundgesetzes erklärt.

Konkret hat das Gericht gerügt, dass im Gesetz keine aureichenden Regeln zur Datensicherheit enthalten seien, dass keine hinreichende Begrenzungen der Verwendung der gespeicherten Daten festgelegt sei und dass auch die verfassungsrechtlichen Anforderungen hinsichtlich Transparenz und Rechtsschutzmöglichkeiten nicht erfüllt seien.

Wir begrüßen, dass durch das Urteil nun Rechtssicherheit für die deutschen Internetnutzer wie auch die Internetwirtschaft geschaffen wurde. Letztlich ist dieses Urteil eine schallende Ohrfeige für den Gesetzgeber und reiht sich so in die letzten Entscheidungen des Gerichts, etwa zur Online-Durchsuchung ein.

Auch das Zugangserschwerungsgesetz ist ein Beispiel für mangelnde Sensibilität im Umgang mit der Regulierung des Telekommunikationsmarktes. Seit einer guten Woche ist das Gesetz in Kraft, das Ende der letzten Legislaturperiode im Schnelldurchgang durch das Gesetzgebungsverfahren gepeitscht wurde. Plötzlich will keine Fraktion im Deutschen Bundestag mehr das Gesetz umsetzen.

Bis heute hat 1&1 über 2 Millionen Euro für die Vorratsdatenspeicherung ausgegeben – lieber hätten wir dieses Geld in Innovationen für unsere Kunden investiert. Leider bleiben alle Provider nach den Ausführungen des Gerichts wohl auf diesen Kosten sitzen. Und nicht genug damit, auch mit neuen Kosten für die Diensteanbieter ist zu rechnen – für die angemahnten erweiterten Sicherheitsmaßnahmen. Denn das Bundesverfassungsgericht hat die Vorratsdatenspeicherung nicht per se als verfassungswidrig eingestuft, so dass damit zu rechnen ist, dass es einen neuen Gesetzesentwurf zur Umsetzung der EU-Richtlinie geben wird. Es bleibt zu hoffen, dass dieser nicht wieder mit heißer Nadel gestrickt werden wird.

Für 1&1 und unsere Marken GMX und WEB.DE und vor allem unsere Kunden bedeutet die Karlsruher Entscheidung, dass wir keine Vorratsdaten mehr speichern werden und der Aufforderung nachkommen, die aktuell rund 25 Terabyte gespeicherten Daten “unmittelbar” zu löschen. Aus technischen  Gründen wird dies nicht an einem Tag geschehen, aber wir gehen davon aus, dass dieser Prozess in wenigen Tagen abgeschlossen ist.

2006/24/EG2006/24/EG
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67 Kommentare zu “1&1 löscht Vorratsdaten”

  1. [...] 1&1 löscht Vorratsdaten Am Bundesparteitag der Piraten in Chemnitz hatte [Ben](http://benjamin-stoecker.de) die Gelegenheit mit [Stephan "Tomate" Urbach](http://blog.stephanurbach.de/) dem Vorsitzenden des Bundesschiedsgericht der Piraten über das Anti Counterfeiting Trade Agreement (ACTA) Die Folge wurde am Samstag während Parteitag aufgezeichnet. **Link** * [ACTA (Wikipedia)](http://de.wikipedia.org/wiki/Anti-Counterfeiting_Trade_Agreement) * [Anti ACTA Song](http://freibeuterhafen.de/2010/05/15/der-anti-acta-song/) * [Three Strikes](http://de.wikipedia.org/wiki/Three_strikes) * [Providerhaftung (§8 TMG)](http://www.gesetze-im-internet.de/tmg/__8.html) * [Europäische Kommission (Wikipedia)](http://de.wikipedia.org/wiki/Europ%C3%A4ische_Kommission) * [Grenzkontrollen (Wikipedia)](http://de.wikipedia.org/wiki/Grenzkontrolle) * [Schengen Abkommen (Wikipedia)](http://de.wikipedia.org/wiki/Schengener_Abkommen) * [DMCA (Digital Millennium Copyright Act) (Wikipedia englisch)](http://en.wikipedia.org/wiki/Digital Benjamin Stöcker, Folgen << Folge 3 – Über Piraten in der Lokalpolitik – Vom Bundesparteitag der Piraten [...]

  2. Torsten sagt:

    Hallo .
    Heute habe ich das dritte Anwaltsschreiben bekommen.
    Genau ich war eine woche bei einer Tauschbörse.
    8 sachen hatte ich gezogen. Diese Sache war im März diesen Jahres.
    Werden die IP adressen dieses Monats denn jetzt auch gelöscht?
    Bestraft bin ich genug deshalb schon mal danke für die antwort .
    Und finger weg von Tauschbörsen

  3. Wie kommt 1&1 eigentlich auf 25 TB, während T-Home nur 19 TB gespeichert hat?
    Die haben ja doch locker 3x soviel DSL Kunden.
    Wurde bei 1&1 ein anderes Speicherverfahren eingesetzt oder gibts bei 1&1 mehr Power-Downloader als bei T-Home?

  4. Trimx sagt:

    Hä bedeut das die vorrats speicherung von 6 monate giebs nicht mehr?

    Das heisst die ganzen schwarzen scharfe können nun weiter saugen häh? das ist irgend wie nicht so gut oder?

  5. Jan Schejbal sagt:

    Und, schon fertig?

    (wieso dauert es eigentlich so lange, 25 TB zu löschen? Sooo langsam ist dban ja nicht und Thermit ist noch schneller – btw, das wär mal ein werbewirksames Video)

    • Hallo Herr Schejbal,

      die Daten sind größtenteils bereits gelöscht. Allerdings sind systembedingt noch Trennungen nötig, da wir auch im Ausland Kunden haben und Daten in anderen Ländern anderen Bestimmungen unterliegen. Daraus resultieren die Verzögerungen.

      Viele Grüße
      Sarah Dederichs

  6. Peter Viebig sagt:

    Bei 1und1 dauert´s etwas länger. Datenlöschung "bis in 2 Wochen": http://blog.1und1.de/2010/03/02/11-loescht-vorratsdaten/

  7. G.Turbanisch sagt:

    Wenn ich lese, dass nun die Strafverfolgungsbehörden in ihrer Arbeit behindert werden, kann ich nur herzlich lachen.

    Glauben die den wirklich, dass die “Terroristen” ihre Straftaten übers Internet (Email) planen, bzw. ihre Kumpels anrufen um Termine für Anschläge zu besprechen?

    Briefpost braucht heutzutage nur 1-2 Tage um beim Empfänger zu sein. Da diese nicht geöffnet wird, könnte rein theoretisch auch auf diesem Weg Absprachen getroffen werden. Da gilt das Briefgeheimnis noch.

    Wie haben die denn früher als es noch kein Internet und keine Handys gab Verbrecher gejagt? Und auch erwischt!

    • Hallo G.Turbanisch,

      das Handelsvolumen der Online-Einkäufe in Deutschland lag in 2009 bei 15,5 Milliarden Euro – wenn das ein Markt ist, der ohne Mißbrauch bzw. Betrugsfälle auskommt, dann sollte diese System patentiert werden und wird sicherlich ein Verkaufsrenner.

      Eine Speicherzeit von 7 Tagen, wie von Herrn Maurer angemerkt, unterstützt den Mißbrauch, wenn nicht andere Maßnahmen zur IP-und Kundenerfassung seitens der Shops getroffen werden.

      Ein Befürworter der Vorratsdatenspeicherung bin auch ich nicht – aber wo bitte bleibt ein zukunftsweisendes Konzept der Regierung das sagt:

      “Das Internet ist ein relevanter Markt und wir schaffen die Rahmenbedingungen dafür, dass die Bürger sicher einkaufen können und Unternehmen Ihre Geschäftstätigkeit mit einem angemessenen Aufwand in einem rechtssicheren Umfeld vornehmen können?”

      de-Mail und der elektronische Ausweis können da nur ein Anfang sein.

      Gleichermaßen muss jedem Internetstalker bewußt sein, dass Beleidigungen, Drohungen und Straftaten effektiv und effizient verfolgt werden können. Doch davon sind wir weit entfernt.

    • touri sagt:

      Terroristen planen ihre Sachen auch nicht übers Internet. Die Obrigkeiten wollen nur UNS schikanieren. ist doch klar und eindeutig. Auch in internetzeiten lässt sich mit uns gut Geld verdienen.

  8. Chris sagt:

    Hallo.

    @1und1:

    Wie verfährt man eigentlich mit IP-Adressen von Flatratekunden? Werden diese jetzt nach dem Urteil SOFORT nach Beendigung der Verbindung gelöscht oder werden diese einen gewissen Zeitraum noch aufbewahrt (wenn ja, wie lange)? Schließlich sind diese zur Abrechnung nicht nötig!
    Nach obigen Blog:
    “Für 1&1 und unsere Marken GMX und WEB.DE und vor allem unsere Kunden bedeutet die Karlsruher Entscheidung, dass wir —>keine Vorratsdaten mehr speichern werden<— und der Aufforderung nachkommen, die aktuell rund 25 Terabyte gespeicherten Daten “unmittelbar” zu löschen."

    Ich habe gelesen, dass die Telekom 2007 nach Klage von einen Flatrate-Kunden dazu gezwungen wurde, IP-Adressen von Flatrate-Kunden sofort nach Beendigung der Verbindung zu löschen sind. Wie weit betrifft dies jetzt 1und1?

    • Hallo Chris,

      die IP-Adressen unserer DSL-Kunden werden von unseren Netzpartner zugeweisen und werden während des Authentifizierungsvorgangs am so genannten RADIUS-Server von 1&1 erhoben und bis zu sieben Tage gespeichert.

      Diese Speicherung erfolgt im Einklang mit den Vorgaben des Bundesbeauftragten für den Datenschutz.

      Schöne Grüße,

      Andreas Maurer, 1&1

  9. Der DatenRecher sagt:

    Die 2 Millionen Investitionen waren eine gute Sache – 1 und 1 ist dann schon fertig aufgestellt, wenn das neue Gesetz kommt – und das muss und wird kommen, so sicher wie das Amen in der Kirche.

    Ohne Vorratsdatenspeicherung zumindest zu IP-Adressen wird Deutschland ein verfolgungsfreier Raum für Cyber-Kriminelle – und ich glaub nicht, dass unsere Gesellschaft das will.

  10. wookie sagt:

    sind die logfiles meiner webseite auch “vorratsdaten”? sind diese von dem löschen auch betroffen?

    • Hallo wookie,
      Vorratsdaten sind sogenannte Daten der Kommunikation, also IP-Adressen, Zeitstempel oder Emailadressen. Logfiles sind User-bezogene Daten und gehören nicht dazu.
      Viele Grüße
      Sarah Dederichs

  11. ZambiZZa sagt:

    Sehr gut, da fühle ich mich als 1und1 Kunde gleich viel wohler ;)

    Hoffentlich wird jetzt die ganze EU Richtlienie endlich gekippt, bzw soweit zusammengestutzt das sie keine Gefahr mehr für den Datenschutz darstellt.

    • @ZambiZZa

      Bedenklich ist nur, dass nun die Strafverfolgungsbehörden in ihrer Arbeit behindert werden.

      Letztenendes sollte das aber als Denkanstoß genutzt werden, um sich schnellst möglich über

      - die Bedeutung von Cyber-Cops
      - Nutzungs- / Freigabeprozessen von Daten
      - Zielsetzung von Onlineermittlungen

      Gedanken zu machen.

      An welchen Stellen benötigen LKA / BKA zwingend Daten und in welchem Umfang. Ich gehe immer noch (optimistisch) davon aus, dass die Nutzung der Daten der Allgemeinheit mehr nutzt, als das die Persönlichkeitsrechte Einzelner darunter leiden.

      Letztlich muss nun eine praktikable Lösung her, die beiden “Anspruchsgruppen” gerecht wird.

      Neben klaren Zugangs- und Nutzungsregeln für diese Daten, muss auch ein Konzept für die systematische Vernichtung von “Verdachtsdaten” her. Die allgemeine Befürchtung ist doch, dass man zu Unrecht verdächtigt wird und diesen Makel bei behält.

  12. Krass. Alleine 1&1 hat 25 Terabyte Dyten aus der Vorratsdatenspeicherung http://bit.ly/dAshF0 #vds

  13. [...] hielt sich knapp und verwies lediglich auf einen Blogeintrag – weil die restliche PR-Abteilung auf der CeBIT ist. Immerhin gibt der Blogeintrag ein paar [...]

  14. Interessant, dass @golem hier http://bit.ly/cQDOnL zur Löschung #VDS Daten #1und1 nicht erwähnt. http://bit.ly/ahvmjl

  15. [...] http://blog.1und1.de/2010/03/02/11-loescht-vorratsdaten März 3rd, 2010 | Category: Uncategorized | Leave a [...]

  16. Daniel sagt:

    RT: @MrPortable: 1&1 löscht 25 Terabyte an Vorratsdatenspeicherung 's Daten: http://blog.1und1.de/2010/03/02/11-loescht-vorratsdaten/

  17. RT @textundblog: 1&1 löscht Vorratsdaten: http://is.gd/9AFG5

  18. Die Reihe von “fehlgeschlagenen staatlichen Regelungsinitiativen” setzt sich fort.

    Deutschland verpasst gerade die Möglichkeit einen kompetenten Umgang mit dem Internet und dem dahinterliegenden Wirtschaftspotential zu etablieren.

    - Regelungen zur Sperrung von Kinderpornografie im Netz werden nicht umgesetzt, weil unwirksam
    - Vorratsdatenspeicherung gekippt
    - Panikmache zur Datensammelwut von Providern & IT-FIrmen (Aigner)
    - Abmahn-Kanzleien und Download-Anbieter verdienen sich eine goldene Nase
    - schleichender Breitbandausbau aufgrund von Kostengeschacher beim Netzzugang während
    England bis zum Jahresende auf 200 MBit/s vernetzt sein will / wird

    Aus allen Ministerien schallt es – passend zum CEBIT-Start – Kommentare mit diskussionswürdigem Fachhintergrund. Aber welche Instanz innerhalb der Regierung befasst sich mit Internetangelegenheiten, priorisiert und schafft es, praktikable Ansätze zu erarbeiten?

  19. André sagt:

    Jedenfalls ist die Entscheidung des BVerfG ein Etappensieg.

    Bedauerlich ist, daß die ISP das zwangsweise in die Überwachung gesteckte Geld nicht zurückbekommen und das diejenigen, von denen die Überwachungsgesetze beschlossen wurden, noch immer in ihren Ämtern sind. Jedem “normalen” Arbeitnehmer würde wegen irreparabler Beschädigung des Vertrauensverhältnisses der Arbeitsplatz gekündigt werden.