1&1 löscht Vorratsdaten

Das Bundesverfassungegericht hat heute sein Urteil zur Verfassungsbeschwerde gegen die Vorratsdatenspeicherung verkündet. Zur Überraschung vieler Beobachter hat das Gericht die deutsche Umsetzung der EU-Richtlinie 2006/24/EG vollständig als nicht vereinbar mit Artikel 10 des Grundgesetzes erklärt.

Konkret hat das Gericht gerügt, dass im Gesetz keine aureichenden Regeln zur Datensicherheit enthalten seien, dass keine hinreichende Begrenzungen der Verwendung der gespeicherten Daten festgelegt sei und dass auch die verfassungsrechtlichen Anforderungen hinsichtlich Transparenz und Rechtsschutzmöglichkeiten nicht erfüllt seien.

Wir begrüßen, dass durch das Urteil nun Rechtssicherheit für die deutschen Internetnutzer wie auch die Internetwirtschaft geschaffen wurde. Letztlich ist dieses Urteil eine schallende Ohrfeige für den Gesetzgeber und reiht sich so in die letzten Entscheidungen des Gerichts, etwa zur Online-Durchsuchung ein.

Auch das Zugangserschwerungsgesetz ist ein Beispiel für mangelnde Sensibilität im Umgang mit der Regulierung des Telekommunikationsmarktes. Seit einer guten Woche ist das Gesetz in Kraft, das Ende der letzten Legislaturperiode im Schnelldurchgang durch das Gesetzgebungsverfahren gepeitscht wurde. Plötzlich will keine Fraktion im Deutschen Bundestag mehr das Gesetz umsetzen.

Bis heute hat 1&1 über 2 Millionen Euro für die Vorratsdatenspeicherung ausgegeben – lieber hätten wir dieses Geld in Innovationen für unsere Kunden investiert. Leider bleiben alle Provider nach den Ausführungen des Gerichts wohl auf diesen Kosten sitzen. Und nicht genug damit, auch mit neuen Kosten für die Diensteanbieter ist zu rechnen – für die angemahnten erweiterten Sicherheitsmaßnahmen. Denn das Bundesverfassungsgericht hat die Vorratsdatenspeicherung nicht per se als verfassungswidrig eingestuft, so dass damit zu rechnen ist, dass es einen neuen Gesetzesentwurf zur Umsetzung der EU-Richtlinie geben wird. Es bleibt zu hoffen, dass dieser nicht wieder mit heißer Nadel gestrickt werden wird.

Für 1&1 und unsere Marken GMX und WEB.DE und vor allem unsere Kunden bedeutet die Karlsruher Entscheidung, dass wir keine Vorratsdaten mehr speichern werden und der Aufforderung nachkommen, die aktuell rund 25 Terabyte gespeicherten Daten “unmittelbar” zu löschen. Aus technischen  Gründen wird dies nicht an einem Tag geschehen, aber wir gehen davon aus, dass dieser Prozess in wenigen Tagen abgeschlossen ist.

2006/24/EG2006/24/EG
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67 Kommentare zu “1&1 löscht Vorratsdaten”

  1. ich sagt:

    ja das gab es schonmal

  2. ^Stephan sagt:

    Hallo,

    erhalte ich als 1und1-Kunde Auskunft, ob und wie oft schon auf richterlichen Beschluss Auskünfte über meine IP eingeholt wurden??

    • Hallo Stephan,

      handelt es sich um behördliche Auskünfte, dann dürfen solche Informationen gemäß § 113 Abs. 1 TKG nicht an Kunden weitergegeben werden.
      Im Fall von Urheberrechtsverletzungen richten sich solche Beschlüsse stets gegen den zuständigen Netzbetreiber (z.B. Deutsche Telekom).

      Viele Grüße
      Sarah Dederichs

  3. N. Komarnitzki sagt:

    Hallo,
    als längjähriger 1&1-Kunde bin auch ich gegen die Speicherung meiner Daten und überhaupt gegen die Herausgabe dieser Daten an die selbsternannten Schnüffler und Ermittler im Namen des schnöden Mammon/der Gerechtigkeit (lach).

    Wie lange werden die Daten tatsächlich gespeichert und in welchem Zeitraum können diese von diesen dubiosen Abmahnanwälten abgerufen werden?

    • Sehr geehrter N.Komarnitzki,

      wir geben Daten gemäß der geltenden Rechtslage grundsätzlich nur auf Grundlage einer richterlichen Anordnung heraus. Auch für den zivilrechtlichen Auskunftsanspruch von Rechteinhabern ist die Bestätigung durch einen Richter erforderlich. Wir speichern Einwahldaten in Absprache mit den Datenschutzbehörden von Bund und Ländern maximal 7 Tage.

      Wie schon mehrfach geschrieben erhalten wir aber nahezu ausschließlich so genannte Bestandsdatenabfragen – zu einer Benutzerkennung (z. B. “ka1234567-8910@online.de”) werden Name und Anschrift des Nutzers abgefragt. Diese Daten sind selbstverständlich dauerhaft gespeichert. Die Ermittlung der Benutzerkennung erfolgt dabei im Vorfeld bei einem unserer Technikdienstleister, auf deren Speicherpraxis wir keinen Einfluss haben.

      Schöne Grüße,
      Andreas Maurer, 1&1

  4. Andi sagt:

    Ich bin mir jetzt nicht ganz sicher, ob ich die Diskussion richtig verstehe? Speichert nun 1&1 weiterhin rechtswidrig die Daten oder nicht? Eine klar Stellungnahme eines 1&1 Mitarbeiter scheint mir hier nötig.

  5. touri sagt:

    HEHE 1&1 mag vielleicht die alten Daten gelöscht haben, aber es kommen ständig neue dazu und die werden sicherlich auch für ein paar Tage gespeichert, damit willige Abmahnkanzleien und deren Gegenspieler der Abmahn-Abwehr-Kanzleien mit ihren Gegner/Mandant etwas Geld verdienen können. Selbst im September hat 1&1 noch fleißig IP-Adressen gespeichert. Sonst hätt ich ja wohl kaum eine Abmahnung bekommen. ALLE 1&1 Kunden sollten sich zu einer EINHEIT verbinden und von 1&1 verlangen was zu verlangen wäre! Huuuuuu…… aber das VOLK als eine EINHEIT. Davor haben die da “Oben” doch alle bitterlich Angst.

  6. Steffen Schaumburg sagt:

    Mir wurde gerade am Telefon von einem Ihrer Mitarbeiter gesagt, dass Sie die Daten für SECHS MONATE (!!) speichern, auf Grundlage eines sogenannten “Datenspeicherungsgesetzes”. Es gibt allerdings kein solches gesetz (laut dejure.org und wikipedia.de). Was ist denn nun Sache?

    • Steffen Schaumburg sagt:

      Die 6monatige Speicherung wurde mir gerade per eMail nochmal bestätigt. Obwohl ich mehrfach und ausdrücklich nach der rechtlichen Grundlage fragte wurde nur geschrieben, dass es laut “deutschem Gesetz” geschieht. Schockierend.

  7. locke sagt:

    Hallo,

    In allen 4 Abmahnfällen konnte ich als Anschlusseigner ermittelt werden! Die angeblichen Tatzeitpunkte liegen in Juni, Juli, und September!

    Sollten nicht mittlerweile alle Vorratsdaten gelöscht sein?

    Kann man durch persönliche Anfrage das löschen der eigenen Verbindungsdaten beschleunigen?